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   LG Kassel, 12.12.2005 - 3 T 774/05   

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https://dejure.org/2005,63821
LG Kassel, 12.12.2005 - 3 T 774/05 (https://dejure.org/2005,63821)
LG Kassel, Entscheidung vom 12.12.2005 - 3 T 774/05 (https://dejure.org/2005,63821)
LG Kassel, Entscheidung vom 12. Dezember 2005 - 3 T 774/05 (https://dejure.org/2005,63821)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Bezifferung der Verfahrenskosten auf eine Höhe von etwa 30.500,00 EUR gegenüber einer Veranschlagung von 91.000,00 EUR für die freie Masse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.04.1995 - IX ZR 147/94

    Vermutung der Kenntnis der Zahlungseinstellung nach Fälligstellung eines Kredits

    Auszug aus LG Kassel, 12.12.2005 - 3 T 774/05
    Die Nichtzahlung gegenüber einem einzigen Gläubiger kann ausreichen, wenn dessen Forderung von insgesamt nicht unerheblicher Höhe ist (vgl. BGH NJW 2002, 515 (516) [BGH 20.11.2001 - IX ZR 48/01] ; BGH NJW 1995, 2103 [BGH 27.04.1995 - IX ZR 147/94] ).

    Dem gemäß hat die Rechtsprechung bisher einen Zeitraum von bis zu einem Monat, binnen dessen der Schuldner die Gelegenheit hatte, zur Tilgung seiner fälligen Verbindlichkeiten erforderliche Mittel durch Versilberung oder Beleihung von Anlagevermögen zu beschaffen, als gerade noch erträglich hingenommen (vgl. BGH BGHR KO § 30 Zahlungseinstellung 5; BGH BGHR DDR-GesO § 10 I Nr. 4 Zahlungseinstellung Nr. 5; BGH NJW 2002, 1574 (1576)).

  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Auszug aus LG Kassel, 12.12.2005 - 3 T 774/05
    Die Nichtzahlung gegenüber einem einzigen Gläubiger kann ausreichen, wenn dessen Forderung von insgesamt nicht unerheblicher Höhe ist (vgl. BGH NJW 2002, 515 (516) [BGH 20.11.2001 - IX ZR 48/01] ; BGH NJW 1995, 2103 [BGH 27.04.1995 - IX ZR 147/94] ).

    Wegen der vom Gesetzgeber gewollten Beschleunigung (vgl. BGH NJW 2002, 515 (517) [BGH 20.11.2001 - IX ZR 48/01] ) darf im Rahmen von § 17 II (2) InsO dagegen allenfalls noch ein Zeitraum von zwei bis höchstens drei Wochen als objektiv kurzfristig angesehen werden (vgl. Heidelberger Kommentar zur InsO - Kirchhof a.a.O. § 16 Rdnr. 18; Kübler/Prütting, InsO, § 17 Rdnr. 9; Münchener Kommentar a.a.O. § 17 Rdnr. 21; Kammer, Beschluss vom 30.01.2002 - 3 T 863/01 -); denn nur so kann das mit der Reform des Insolvenzrechts angestrebte Ziel einer möglichst frühzeitigen Verfahrenseröffnung erreicht werden.

  • BGH, 16.06.1997 - II ZR 154/96

    Vermietung eines Grundstücks an eine Gesellschaft durch eine aus Gesellschaftern

    Auszug aus LG Kassel, 12.12.2005 - 3 T 774/05
    Ebenso kann offen bleiben, ob ein solches Pfandrecht nicht bereits deshalb ausscheidet, weil etwa die Merkmale einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung gegeben sind (vgl. dazu BGH NJW 1997, 3026 [BGH 16.06.1997 - II ZR 154/96] ) und der Insolvenzverwalter deshalb ohnehin befugt ist, die betrieblichen Mittel fortdauernd in der ursprünglichen Weise zu nutzen (vgl. BGH NJW 1994, 2760 [BGH 11.07.1994 - II ZR 162/92] ).
  • BGH, 15.07.2004 - IX ZB 172/03

    Rechtschutzbedürfnis für eine Beschwerde des Schuldners bei Eröffnung des

    Auszug aus LG Kassel, 12.12.2005 - 3 T 774/05
    Wenn sich der Bundesgerichtshof am 15.07.2004 (WM 2004, 1785 [BGH 15.07.2004 - IX ZB 172/03] ) auch unmittelbar nur zu dem Fall eines Fremdantrages geäußert hat, müssen die maßgebenden Erwägungen seiner Entscheidung doch gleichermaßen für die vorliegende Gestaltung gelten.
  • BGH, 07.02.2002 - IX ZR 115/99

    Befriedigung eines Insolvenzgläubigers mit darlehensweise in Anspruch genommenen

    Auszug aus LG Kassel, 12.12.2005 - 3 T 774/05
    Dem gemäß hat die Rechtsprechung bisher einen Zeitraum von bis zu einem Monat, binnen dessen der Schuldner die Gelegenheit hatte, zur Tilgung seiner fälligen Verbindlichkeiten erforderliche Mittel durch Versilberung oder Beleihung von Anlagevermögen zu beschaffen, als gerade noch erträglich hingenommen (vgl. BGH BGHR KO § 30 Zahlungseinstellung 5; BGH BGHR DDR-GesO § 10 I Nr. 4 Zahlungseinstellung Nr. 5; BGH NJW 2002, 1574 (1576)).
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2001 - 11 W 142/01

    Beschwerde; Rechtschutzbedürfnis; Insolvenzverfahren; Abweisung mangels Masse;

    Auszug aus LG Kassel, 12.12.2005 - 3 T 774/05
    Ausreichend, aber auch erforderlich für einen Abweisung mangels Masse ist deshalb die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass die zu erwartenden Verfahrenskosten aus einer Verwertung der greifbaren Vermögensgegenstände des Schuldners nicht aufgebracht werden können (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 2002, 113; Kammer, Beschluss vom 23.06.2003 - 3 T 241/03 -).
  • BGH, 17.06.2003 - IX ZB 476/02

    Ermittlung des Schuldnervermögens durch das Insolvenzgericht

    Auszug aus LG Kassel, 12.12.2005 - 3 T 774/05
    Zugleich hat er die freie Masse auf rund EUR 91.000,00 veranschlagt, was nach dem damaligen Stand der Dinge ohne weiteres die Annahme rechtfertigte, eine hinreichende Deckung der Verfahrenskosten sei zu erwarten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17.06.2003 - IX ZB 476/02 - [...] Nr. KORE544532003).
  • BGH, 11.07.1994 - II ZR 162/92

    Rechte des Konkursverwalters bei eigenkapitalersetzender Nutzungsüberlassung

    Auszug aus LG Kassel, 12.12.2005 - 3 T 774/05
    Ebenso kann offen bleiben, ob ein solches Pfandrecht nicht bereits deshalb ausscheidet, weil etwa die Merkmale einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung gegeben sind (vgl. dazu BGH NJW 1997, 3026 [BGH 16.06.1997 - II ZR 154/96] ) und der Insolvenzverwalter deshalb ohnehin befugt ist, die betrieblichen Mittel fortdauernd in der ursprünglichen Weise zu nutzen (vgl. BGH NJW 1994, 2760 [BGH 11.07.1994 - II ZR 162/92] ).
  • BFH, 17.12.1998 - VII R 47/98

    Vorsteuerguthaben des Gemeinschuldners

    Auszug aus LG Kassel, 12.12.2005 - 3 T 774/05
    Soweit die Beschwerdeführerin nämlich auf die Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer verweist, wird übersehen, dass einem Steueranspruch nur der Charakter einer Insolvenzforderung im Sinne von § 38 InsO zukommt, wenn der maßgebende zivilrechtliche Sachverhalt vor der Eröffnung des Verfahrens verwirklicht worden ist (vgl. Uhlenbruck, InsO, 12. Auflage § 38 Rdnr. 35; BFH, Urteil vom 17.12.1998 - VII R 47/98 - [...] Nr. STRE991007250; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 29.07.2003 - 3 K 1910/01 - [...] Nr. STRE200470639).
  • FG Sachsen, 29.07.2003 - 3 K 1910/01

    Umsatzsteuerverbindlichkeit aufgrund von im Zeitpunkt der Eröffnung des

    Auszug aus LG Kassel, 12.12.2005 - 3 T 774/05
    Soweit die Beschwerdeführerin nämlich auf die Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer verweist, wird übersehen, dass einem Steueranspruch nur der Charakter einer Insolvenzforderung im Sinne von § 38 InsO zukommt, wenn der maßgebende zivilrechtliche Sachverhalt vor der Eröffnung des Verfahrens verwirklicht worden ist (vgl. Uhlenbruck, InsO, 12. Auflage § 38 Rdnr. 35; BFH, Urteil vom 17.12.1998 - VII R 47/98 - [...] Nr. STRE991007250; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 29.07.2003 - 3 K 1910/01 - [...] Nr. STRE200470639).
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